Die Sennengesellschaft Arth

Von der Sennen-Bruderschaft zur Sennengesellschaft Arth

Vorbemerkung
Auf den ersten Blick mag man sich vielleicht fragen, weshalb in der 100jährigen Jubiläumsschrift des Schwingerverbandes am Rigi der Sennengesellschaft ein grösserer Beitrag gewidmet wird. Der Grund liegt schlicht und einfach darin, weil die Sennengesellschaft Arth nachweisbar in der Geschichte und Entwicklung des Schwingerwesens, insbesondere des Rigi-Schwingfestes, einen wichtigen Stellenwert einnimmt.
Es rechtfertigt sich deshalb, dass diese Tatsache in dieser Jubiläumsschrift der Nachwelt erhalten bleibt.

Entstehung
Die Gründung der ersten Sennen-Bruderschaft reicht im Kanton Schwyz in das späte 16. Jahrhundert zurück. Diese ursprünglich religiös geprägten Vereinigungen zählen im zentralschweizerischen Alpenraum zu den ältesten Körperschaften. Sie entstanden, als das Hirtenbrauchtum im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben noch eine dominierende Bedeutung hatte. Die Bauern, Sennen, Hirten und Älpler sahen sich und ihr Vieh in unvergleichbar stärkerem Masse der Unbill von Seuchen und Naturkatastrophen ausgesetzt, als dies heute der Fall ist. Dazu trug der Volksglaube bei, Dämonen und Geister seien die Urheber folgenschwerer Ereignisse, von denen es sich zu schützen gelte. So wurden in Verbindung mit einem kirchlichen Gelöbnis da und dort Bruderschaften gegründet, unter anderem auch in Arth, um durch die Anrufung des Allerhöchsten und der Fürbitte der heiligen Antonius und Wendelin, der Muttergottes oder der örtlichen Kirchenpatrone für Mensch und Tier Schutz und Hilfe zu erhalten. Dass Älpler und Sennen das vermeintliche Böse mit magischen Gestalten fernzuhalten versuchten, daran erinnern uns bis in die Gegenwart, wenn auch in anderer Form, z.B. die „Tschämeler“ von Gersau und Küssnacht.

Der grosse Viehsterbet setzte Zeichen
Als im Heumonat (Juli) 1593 die Sennen des Rigigebietes durch einen plötzlichen grossen Viehsterbet auf den Rigi-Alpen aufs Höchste erschreckt wurden und in einer einzigen Nacht in verschiedenen Hütten über hundert Stück Vieh zugrunde gingen, beschlossen die Rigi-Älpler, eine Bruder- wie Sennengesellschaft ins Leben zu rufen, um solchem Unheil unter dem Viehstande künftig vorzubeugen. Noch im gleichen Jahr wurden solche Institutionen in Gersau, Vitznau sowie im urnerischen Bürglen auf die Beine gestellt. Der Zeitpunkt dieser Sennen-Bruderschaften zeigt deutlich, dass diese Körperschaften bezwecken, beim Allmächtigen Fürbitte einzulegen, um Sennen, Vieh und Alpen vor Unglück, Krankheit und Seuche zu bewahren.

. . . dann folgte die Sennengesellschaft Arth
Nach alter Tradition war die Mitgliedschaft in der Sennengesellschaft nur Trägern eines Unterallmeind-Geschlechtes vorbehalten, welche in der Gemeinde Arth ihren Wohnsitz hatten. Als einzige Ausnahme können seit 1946 auch Bürger von Steinerberg mit einem Unterallmeind-Geschlecht Mitglieder der Sennengesellschaft werden, da einige auf der Rigi ihre Älplertätigkeit ausüben. Ein Antrag eines Oberällmigers auf Aufnahme in die Sennengesellschaft wurde im Jahre 1965 klar abgelehnt.
Zur Organisation ist auszuführen, dass sich das Sennenkomitee (Vorstand) aus dem Sennenprobst (jeweils der amtierende Pfarrherr von Arth, dem Sennenammann, Sennenvater, Sennengrossvater und Sennensäckelmeister (Kassier) zusammensetzt. Diese werden als „Altsennen“ bezeichnet. Zusätzlich sind acht Jungsennen dabei (ledige Burschen), welche Sennenfähnrich und Nebenfähnrich, Kerzenvogt, Kerzenhelfer, 1. und 2. Tanzschenker sowie 1. und 2. Sennenrat sind. Diese Sennenräte kamen erst ab 1925 hinzu. Das vorumschriebene Gremium von 13 Personen bildet die eigentliche Gesellschaft. Interessant zu wissen ist auch, dass die Amtszeit im Sennenkomitee üblicherweise von einer „Sännechilbi“ zur anderen dauert, welche in den letzten Jahren jeweils alle vier bis sechs Jahre durchgeführt wurde. Bei der Wahl der „Sännemeitli“ sind die Jungsennen dagegen betreffend Familienname und Wohnsitz frei. Schon oft hat sich aus solchen „Sännepärli“ ein Lebenspaar gebildet, das der Sennengesellschaft für Nachwuchs besorgt war. Im Jahre 1993 durfte die Sennengesellschaft Arth das 400jährige Bestehen feiern. Es war ein Jubiläumsanlass, dem in jeder Beziehung ein voller Erfolg beschieden war und der als geglücktes Volksfest in die Sennengeschichte eingegangen ist. Bei dieser Jubiläumsfeier kam wieder einmal mehr zum Ausdruck, was Kameradschaft und Einigkeit bedeuten. Uneigennützig stellten sich die Schwinger der jubilierenden Sennengesellschaft zur Verfügung, um sowohl in der Festwirtschaft als auch beim Umzug wacker Hand anzulegen.

Die Sennengesellschaft Arth und das Rigi Schwing- und Älplerfest
Im Gebiete der Innerschweiz waren die Alpbruderschaften oder Sennengesellschaften ursprünglich die Betreuer der Älplerspiele, die neben dem Schwingen und Steinstossen auch Alphornblasen, Fahnenschwingen, „Häggle“ sowie Laufen und Springen umfassten. Die Veranstaltungen, die sich ausschliesslich auf den Alpen abspielten, wurden im Volksmund „Afetüren“, d.h. Wettspiele oder „Bergdorfet“, genannt.
Die Rigi-Älpler liebten damals zwei Veranstaltungen, das Älplerfest im Juli und die „Sännechilbi“ im Herbst oder in der Fasnachtszeit, das eine im Sommer auf den Alpen, das andere im Winter im Tal. So dürfen in der Urschweiz die Sennen- und Älplergemeinschaften, namentlich im Kanton Schwyz wie in Ob- und Nidwalden, als jahrhundertalte Träger des Schwingens bezeichnet werden. Bis Ende des 19. Jahrhunderts war es dann auch die Sennengesellschaft Arth, die bis 1895 allein für das jeweilige Rigi-Schwingfest verbunden mit den übrigen Wettkampfspielen verantwortlich zeichnete. 1895 kam alsdann die Schwingervereinigung (heute Schwingerverband am Rigi) hinzu, welcher die technische Durchführung des Schwingeranlasses oblag, und zwar nach den Satzungen des Eidgenössischen Schwingerverbandes. Im Jahre 1942 wurde die Organisation des Rigi-Schwingfestes unter diesen beiden Trägerschaften vertraglich vereinbart, und bis auf den heutigen Tag blieb dieses Vertragspapier unangetastet. Diese Tatsache beweist, dass zwischen den Sennen und Schwingern Zusammengehörigkeitsgefühl, gemeinsam Althergebrachtes zu erhalten und zu fördern, noch grossgeschrieben wird!